Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letztes Update Dezember 2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil meiner sämtlichen Angebote und Verträge über von mir zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen meiner Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall meiner ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.

1. Angebot, Vertragsabschluss und Leistungspflichten

  1. Meine Angebote verstehen sich freibleibend. Die von mir erstellten Kostenanschläge sind unverbindlich.
  2. Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Erst mit der Bestätigung des Auftrags durch mich kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erteilt werden.
  3. Verträge und Änderungen von Verträgen mit mir kommen nur und erst dann zustande, wenn ich mir zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von meinen Kunden bestellten Leistungen erbracht habe.
  4. Ich habe nur solche Leistungen zu erbringen, die in meinen Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.
  5. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch mich, nicht hingegen bestimmte, von meinen Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages darf ich mich Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
  6. Meine Angebote umfassen die Übertragung der mir zustehenden Nutzungsrechte im für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Die Sicherung von Nutzungsrechten Dritter (z.B. Bildmaterial) muss vom Auftraggeber gesondert vereinbart werden.
  7. Alle an mir überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmmaterial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahre ich mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens meiner Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde mir dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.
  8. Von jedem realisierten Entwurf erbitte ich 5 Belegexemplare. 

2. Nutzungsrechte

  1. Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er mir übergibt, zustehen.
  2. Ich räume den Kunden an den von mir erbrachten Leistungen das räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen.
  3. Meinen Kunden ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
  4. Jede Verwertung der von mir erstellten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.
  5. Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich in meinem Eigentum. 
  6. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von mir dem Kunden eingeräumt werden, sind mir mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
  7. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von mir erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.
  8. Ich behalte mir das Recht vor Ergebnisse des Auftrages, insbesondere Layout und Gestaltungsdateien, auf meinen eigenen Kommunikationsmitteln und -kanälen zu Werbe- und Demonstrationszwecken zu veröffentlichen. Sollte dies vom Kunden nicht gewünscht sein, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Benachrichtigung. 

3. Mitwirkungspflicht der Kunden

  1. Meine Kunden haben mich bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Lizenzen, Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch mich erforderlich ist.
  2. Sofern meine Kunden zur Leistungserbringung durch uns Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind mir diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Meine Kunden stellen sicher, dass ich zur Nutzung der mir übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt bin.
  3. Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben meine Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

4. Vergütungen

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. 
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in meinen Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in meinen Rechnungen gesondert ausgewiesen.
  3. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt – unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen – gegen Zahlung des mit dem Kunden insoweit vereinbarten Honorars (Präsentationshonorar). Sofern ein Honorar nicht vereinbart wird, gelten die ortsüblich angemessenen Preise.

5. Fristen und Termine

  1. Von mir angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese mit meinen Kunden ausdrücklich als verbindliche Fristen/Termine vereinbart wurden.
  2. Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum meiner schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung.
  3. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, sofern Verträge mit meinen Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn meine Kunden ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen.
  4. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien mich für die Dauer ihrer Auswirkungen und - sofern sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen - vollständig von meiner Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.

6. Zahlungen

  1. Meine Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens jedoch mit der Abnahme meiner Leistungen durch meine Kunden.
  2. Abzüge, insbesondere von Skonti, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  4. Ich behalte mir das Recht vor, für nicht getätigte Zahlungen, Mahnspesen in angemessener Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung unser Eigentum. 

8. Abnahme und Gefahrübergang

  1. Meine Kunden haben die von mir vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils zum vereinbarten Termin unverzüglich abzunehmen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung durch mich.
  2. Nehmen Kunden Leistungen nicht fristgerecht (Ziffer 8.1) ab, kann ich nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. 
  3. Sofern Leistungen auf Wunsch meines Kunden versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der jeweiligen Leistung an das Transportunternehmen auf meinen Kunden über. Dieses gilt auch für Teillieferungen und auch dann, sofern eine frachtfreie Lieferung vereinbart wird.

9. Mängel

  1. Mängel haben die Kunden mir gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
  2. Zunächst ist mir Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach meiner Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
  3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie mir oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
  4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
  5. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 hafte ich nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es meine Kunden unterlassen haben, von den Daten/Programmen Sicherungskopien herzustellen.
  6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.

10. Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend "Schadensersatzansprüche") der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch mich, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von mir zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch mich. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung mein Kunde regelmäßig vertraut.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch mich ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch mich gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
  3. Eine Pflichtverletzung durch mich steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

11. Datenschutz

  1. Ich darf die meiner Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
  2. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle Leistungspflichten - auch die meiner Kunden - ist München, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen mir und meiner Kunden ergebenen Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks - ist München.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens des Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

13. Teilunwirksamkeit

  1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werde ich mit meinen Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.